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Häufiger Wechsel der Krankenkasse kann Probleme machen

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Ein Wechsel der Krankenkasse ist heute so einfach wie nie: relativ kurze Kündigungsfristen, Bonusprogramme und Zusatzleistungen locken. Auch wenn über 90 Prozent der Leistungen in der GKV gleich sind – es also oft gar keinen triftigen Grund gibt, die Kasse zu wechseln – schielen viele Versicherte auf den Zusatzbeitrag. Um ein paar Euro pro Jahr zu sparen, wechseln viele Menschen immer mal wieder die Krankenkasse. Viele wissen nicht, dass sich das rächen kann, wenn sie ihre Rente beantragen. Risiko Versicherungswechsel.

Wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, empfehlen sogar viele Verbraucherschützer den Wechsel zur jeweils günstigste Krankenkasse. Doch was viele Versicherte nicht bedenken – wer häufig die Kasse wechselt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) irgendwann ins Stolpern geraten. Jedenfalls dann, wenn man dann mit der Frage nach den Vorversicherungszeiten in der Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 201 Absatz 1 SGB V konfrontiert wird. Selbst vielen Profis – etwa bei Finantip oder Finanzfluss – ist dieser Pferdefuß nicht bewusst oder sie halten ihn nicht für so wichtig, wie ich es in der Praxis immer wieder erlebe…

Worum geht es?

Die DRV benötigt für bestimmte Anträge genaue Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Dafür gibt es die Formulare R0810 und R0811 („Ergänzungsblatt zur Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 201 Absatz 1 SGB V“). Da heißt es dann in Frage 4.3 ganz unverblümt: „Wie waren Sie bisher krankenversichert? (gegebenenfalls Ergänzungsblatt Vordruck R0811 verwenden) Angaben sind frühestens ab 1.1.1996 erforderlich.“. Das bringt manch eine * einen Antragsteller * Antragstellerin ins Schwitzen.

Formular R0811 wurde sogar nur entwickelt, weil der Platz für die Beantwortung der Frage 4.3 bei vielen Versicherten nicht ausreichte. In extremen Fällen kommt eine zweistellige Zahl an Versicherungen zustande. Versicherte, die ihr ganzes Leben bei der gleichen Krankenversicherung versichert waren, sind mittlerweile die absolute Ausnahme.

Screenshot der Frage 4.3 im Antrag R0811 der Deutschen Rentenversicherung. Häufiger Wechsel der Krankenkasse kann zu Problemen führen

Hintergrund der Frage 4.3 ist übrigens, dass ermittelt werden muss, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind. Zeitraum relevant ab 01.01.1996: Die Angabe früherer Versicherungen ist ab diesem Datum erforderlich, ältere Zeiten können aber freiwillig ergänzt werden, wenn sie relevant sind. Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V – Demnach ist eine Person in der KVdR pflichtversichert, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war.

Auch wenn Kassen fusionieren, kann es unübersichtlich werden

Selbst wenn der oder die Versicherte nicht selbst aktiv wird, kann die Frage heikel werden. Dann nämlich, wenn Kassen fusionieren. Das kommt (gerade bei Betriebskrankenkassen) häufiger vor.

Das Problem bei vielen Kassenwechseln

  • Nach mehreren Wechseln ist es oft schwer, die lückenlose Reihenfolge korrekt anzugeben.
  • Manche Kassen existieren heute gar nicht mehr, wurden fusioniert oder umbenannt.
  • Fehlende oder unvollständige Angaben können die Bearbeitung des Rentenantrags verzögern.

Häufiger Wechsel der Krankenkasse: Mein Tipp

  • Heften Sie jede Mitgliedsbescheinigung ab, wenn Sie die Krankenkasse wechseln.
  • Notieren Sie sich die Zeiträume und Kassen-Namen in einer kleinen Übersicht.
  • Falls Sie unsicher sind: Eine Bestätigung ihrer Versicherungszeiten können Sie auch nachträglich noch anfordern.

So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und Verzögerungen, wenn es einmal ernst wird.

👉 Haben Sie Fragen zur KVdR oder zu den Formularen R0810 / R0811? Als ehrenamtlicher Versichertenberater der DRV Bund unterstütze ich Sie gerne.

Nehmen Sie Kontakt auf

Ob Sie konkrete Fragen haben oder einfach klären möchten, wie Sie sich auf den Ruhestand vorbereiten können – ich freue mich auf Ihre Nachricht. Sie können mich jederzeit anrufen – auch samstags und sonntags! Ich melde mich schnellstmöglich zurück, gern auch kurz am Wochenende.

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📞 0231 13096600

📱 0160 92109363

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Persönliche Beratungen biete ich in der Regel freitags von 15 bis 18 Uhr an. Eine Übersicht mit freien Beratungszeiten istauf einer separaten Seite zu finden.


Rentenantrag in Dortmund stellen? Jens Krömer ist Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er berät Versicherte kostenfrei und verlässlich. In diesem Ehrenamt berät er vor allem abends und am Wochenende. Er ist unter 📞 0231 13096600 und 📱 0160 92109363 sowie über das Kontakt-Formular zu erreichen.

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